Der öffentliche Raum ist nicht mehr öffentlich

Von Friedhelm Denkeler,

Markusplatz» (Venezia ’79 la Fotografia«), aus dem Portfolio »Bilder einer Ausstellung – Versuch einer Rekonstruktion«, 1980, Foto © Friedhelm Denkeler 1979
»Markusplatz» (Venezia ’79 la Fotografia), aus dem Portfolio und Künstlerbuch »Bilder einer Ausstellung – Versuch einer Rekonstruktion«, 1980, Foto © Friedhelm Denkeler 1979

Erleben wir heutzutage das Ende der Street Photography?

Bedingt durch die aktuelle Gesetzgebung und durch das weltweite Teilen von fragwürdigen Bildern in den sozialen Medien stößt heutzutage das Fotografieren im öffentlichen Raum auf Misstrauen. Insbesondere die künstlerische Straßenfotografie ist damit sehr erschwert worden. Wären die Werke von Robert Frank oder Vivian Maier aus den 1950er Jahren heute so noch möglich?

Aktuell denke ich an die Bildbände von Enno Kaufhold mit »St. Pauli Fotografien 1975 – 1985« und Hansgert Lambers mit »Verweilter Augenblick«. In beiden Büchern liegen die Aufnahmen bereits mehrere Jahrzehnte zurück; damals standen die Menschen dem Fotografen noch positiv gegenüber, zumindest störte es sie nicht.

Grundsätzlich ist es heutzutage in Deutschland nicht erlaubt, eine Person ohne deren Einwilligung zu fotografieren (in anderen Ländern ist das weniger rigide) und insbesondere zu veröffentlichen. Aber in der Stadt zu fotografieren, ohne einen Passanten erkennbar abzulichten, ist oft unmöglich; denn Irgendeiner sieht immer in Richtung Kamera. Demnach dürfte es die künstlerische Street Photography in Deutschland nicht mehr geben, sie existiert natürlich trotzdem.

Kunstfreiheit oder Persönlichkeitsrecht?

Straßenaufnahmen entstehen in der Regel spontan und oft in zufälligen Momenten. Das Einholen einer vorherigen (schriftlichen) Einverständniserklärung ist sinnlos, denn dann ist der ›Entscheidende Augenblick‹ vorbei. Persönlich kenne ich auch keinen Fotografen, der sich vor oder nach der Aufnahme ein schriftliches OK geben lässt. Bei hunderten von Aufnahmen ist das auch utopisch, vor allem, wenn am Ende nur eine Aufnahme so wertvoll ist, dass sie weiter verwendet wird.

Bleibt also dem Fotografen nur, die Gesetzeslage zu ignorieren? Nein, es gibt wenige Ausnahmeregelungen, die das Recht am eigenen Bild einschränken. Wenn die Aufnahmen dem höheren Interesse der Kunst dienen, greift die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit. Das setzt voraus, dass das Bild in einer künstlerischen Art und Weise aufgenommen und verbreitet wird, zum Beispiel in einem Bildband oder in einer Ausstellung.

Was wiegt nun schwerer? Kunstfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht? Wenn einer der Abgebildeten gegen die Veröffentlichung klagt, kann der Künstler nur hoffen, dass er auf einen verständigen Richter trifft. So ein Verfahren kann teuer werden. Das Verhindern und Behindern der Street Photography führt aus meiner Sicht zu einem kulturellen Verlust. Um Menschen und Gesellschaft in einer bestimmten (zukünftigen) Zeit zu verstehen und zu begreifen, brauchen wir die Straßenfotografie. Die nachfolgenden Generationen werden den heutigen Fotografen dafür dankbar sein.

»9. November 1989, Berlin«, Erstes Kapitel: 23 Uhr, Grenzübergang Sonnenallee, Foto © Friedhelm Denkeler 1989
Aus dem Portfollio und Künstlerbuch »9. November 1989 – Berlin, nun freue dich«, Erstes Kapitel: 23 Uhr, Grenzübergang Sonnenallee, Foto © Friedhelm Denkeler 1989